Heimbeirat
DRK-Seniorenzentrum
Sonnenweg 2-451688 Wipperfürth Tel: 02267-88270
Fax: 02267-882750
Mail: seniorenzentrum@pflegedienste-rsb.drk.de
Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die BewohnerInnen im Heim. Durch ihn wirken die BewohnerInnen von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis trifft.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV).
Aufgaben des Heimbeirats nach der HeimMitwirkungsVerordnung
- Beantragung von Maßnahmen des Heimbetriebes, die den BewohnerInnen des Heims dienen, bei der Leitung oder dem Träger des Heims
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen und erforderlichenfalls Hinwirkung auf auf ihre Erledigung durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger de Einrichtung
- Förderung der Eingliederung der BewohnerInnen in dem Heim
- Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen zu
- Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für BewohnerInnen und der Heimordnung
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen
- Änderung der Entgelte des Heims
- Planung oder Durchführung von Veranstaltungen
- Alltags- und Freizeitgestaltung
- Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
- Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
- Zusammenschluss mit einem anderen Heim
- Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile
- umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims
- Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
- Leistungs-, Qualitäts- , Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
- Bestellung eines Wahlausschusses vor Ablauf der Amtszeit
- Durchführung von Bewohnerversammlungen und Abgabe von Tätigkeitsberichten
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
Bildung und Zusammensetzung des Heimbeirats
Der Heimbeirat wird von den BewohnerInnen eines Heimes in regelmäßigen Abständen gewählt. Die Amtszeit des Heimbeirats beträgt zwei Jahre. Heimbeiräte können nicht nur BewohnerInnen der Einrichtung sein, sondern auch externe Personen aus dem Kreis der Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Senioren- und Behindertenorganisationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.
Der aktuelle Heimbeirat besteht aus:
- Frau Bärbel Niepenberg, Ehrenamtliche Mitarbeiterin
- Frau Anneliese Rösner, Bewohnerin der Wohngruppe Gaulbach